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Der dicht besiedelte Esslinger Gau,

rund um Neckar, Körsch, Fils, Stettener Bach und Reichenbach ist nur ein kleines Fürstenhaus in punkto Naturschutz, bietet jedoch Refugien von überregionaler Bedeutung. Damit sich dieser Naturraum in seinen "Zimmern" nicht zu Rumpelkammern entwickelt haben sich Naturschützer mit viel Idealismus und Tatkraft über Jahrzehnte eingebracht.

Im Esslinger Gau befasse ich mich als, im September 2004, gewählter Naturschutzwart mit den Funktionen und Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes.

Ich wurde Mitglied des Arbeitskreises Natur- und Umweltschutz im Landesnaturschutzverband, dem Dachverband aller Naturschutzverbände Baden-Württembergs. Hierin werden Stellungnahmen zu allen landschaftsverändernden Projekten (z.B. neue Siedlungen, Schnellbahntrasse, Maßnahmen zur Sicherung bestehender Naturschutzgebiete) erarbeitet und abgegeben mit dem Ziel, Schäden von der Natur abzuwenden bzw. Ausgleichsleistungen zu erwirken.

Der Gaunaturschutzwart ist auch von Seiten des Landratsamtes unterstützter Naturschutzbeauftragter. Die Tätigkeit des Naturschutzdienstes ist in erster Linie eine überwachende, informierende. Besucher der freien Landschaft werden ggf. in geeigneter Weise zu richtigem Verhalten hingeführt und auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam gemacht. Daneben führe ich – zusammen mit den Naturschutzwartkolleginnen und – kollegen aus unseren 19 Ortsgruppen zum einen, aber auch zusammen mit Aktiven anderer Verbände – eine Vielzahl von praktischen Tätigkeiten aus, die dem Naturschutz dienen, so z. B. die Pflege von Biotopen wie am Randecker Maar, am alten Neckar bei Altbach / Zell, Wacholderheiden, im Schopflocher Moor, Streuobstwiesen, Anlage von Lehrpfaden oder die Bestandserfassung von Tieren oder Pflanzen.

Was ist Natur?

Natur im Sinne des Naturschutzes sind Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen. Dazu gehören neben naturbelassenen Landschaften auch durch Menschenhand geformte Bereiche wie Äcker, Wiesen, Hausgärten und Kulturwälder.

Seit Mitte der Neunziger Jahre ist der Schwäbische Albverein e.V. anerkannter Naturschutzverband und findet bei sämtlichen in die Natur eingreifenden Maßnahmen und Entscheidungen behördliches Gehör. Es ist wichtig, dass jede Ortsgruppe einen entsprechenden Vertreter im Naturschutz sich aufbaut oder besitzt. Der Gesetzgeber hat die Bedeutung des Naturschutzes erkannt und entsprechende Gesetze erlassen. Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert die Ziele des Naturschutzes und bildet gleichzeitig den Rahmen für die Landesnaturschutzgesetze. Darüber gibt es internationale Abkommen,

die zukünftig im europäischen Rahmen – wachsende Bedeutung erlangen. FFH - oder Plenum-Gebiete.

Um die Belange des Naturschutzes kümmern sich behördlicherseits auf Landesebene das Ministerium für Ländlichen Raum und die Landesanstalt für Umweltschutz auf regionaler Ebene die Höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart sowie die Bezirksstellen für Natur- und Landschaftspflege.

Wichtige weitere private Naturschutzverbände, mit denen ich mich verbunden fühlen, sind der Naturschutzbund Deutschland NABU), der Schwarzwaldverein e.V., die Obst- und Gartenbauvereine und der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland).

Was mich im besonderen erfreuen würde :

- die weitere Verwirklichung des Naturraumes auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen

- die Umsetzung des Naturparkes Mittlere / Östliche Schwäbische Alb

- die Umsetzung eines Naturparkes Östliche Schwäbische Alb / Schwerpunkt Brenztal - Härtsfeld

- weiterhin keine Windkraftanlagen im Esslinger Landkreis

- eine effektiv ausgestattete (Schallschutz, geringer Landverbrauch, streckenbegleitende Bepflanzungen)Schnellbahntrasse nach Ulm

- weniger von Vorteilsdenken für Einzelne geprägte Beschlüsse in den Gremien der Kommunal- und Regionalparlamente.

- befruchtende Zusammenarbeit mit den Presseorganen.